Arbeitsgruppe Legal & regulation
Seit der Gründung im Jahr 2011 hat sich COPTIS tatkräftig für rechtliche und aufsichtsrechtliche Aspekte der Immobilienverbriefung in der Schweiz eingesetzt, insbesondere dank einiger Fachleute aus den Reihen des Verbandes wie RA Raffaele Rossetti (ehemaliger Präsident), RA Jean-Yves Rebord und RA Olivier Klunge. Da COPTIS die Schwierigkeiten, denen seine Mitglieder ausgesetzt sind, genau kennt, konnte der Verband den Gesetzgeber und die Verwaltung für die Bedürfnisse der Branche sensibilisieren und schützt damit die Immobilienverbriefung in der Schweiz Unter der Leitung von Jean-Yves Rebord der Kanzlei Python überwacht die Arbeitsgruppe Legal & Regulation rechtliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften und erstellt Stellungnahmen des Verbandes zu Gesetzesänderungen, die die Immobilienverbriefung in der Schweiz betreffen.
Gruppe unter Vorsitz von
Mitglieder der Gruppe
Von der Gruppe geleitete Projekte
Stellungnahmen von COPTIS im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren
- Änderung des Gesetzes zu kollektiven Kapitalanlagen (KAG) (2011);
- Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) (2013), begleitet von einem Entschluss von COPTIS infolge der erneuten Überarbeitung des KAG und der sich darauf stützenden Verordnung (KKV) sowie eines Schreibens an die FINMA bezüglich ihrer Mitteilung Nr. 49 vom 14. August 2013 zu Immobilien-KGK;
- Änderung der KKV-FINMA (2014);
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) (2014);
- Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) (2019);
- Gesetzesvorlage zu Limited Qualified Investment Funds (L-QIF) (in Vorbereitung).
Veröffentlichung von Artikeln in der Wirtschaftstageszeitung AGEFI (2012–2013)
Im Zusammenhang mit dem BewG (Lex Koller) und den «Badran-Anträgen» (2015)
- Vorstösse von eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zur Problematik der Anträge der Nationalrätin Badran, die eine Verschärfung des BewG (Lex Koller) bezüglich Immobilienfonds fordert;
- Abfassung eines parlamentarischen Antrags auf Gewährung einer Ausnahme vom Verbot von Geschäften mit nahestehenden Personen;
- Kovorsitz in der Allianz Lex Koller, die sich für eine Ablehnung der Badran-Anträge einsetzt; Vorlage der Argumente bei der Rechtskommission des Ständerates;
Veröffentlichung von Dokumenten für Verbandsmitglieder
- Verhaltenskodex für die Verwaltung kollektiver Immobilienanlagen;
- Im Rahmen der Arbeitsgruppe «Risk Management & Compliance» ausgearbeiteter Praxisleitfaden für die Erstellung von Listen mit nahestehenden Personen gemäss Artikel 63 KAG (2018);
- Veröffentlichung eines Praxisleitfadens über die Unabhängigkeit von Schätzungsexperten für Immobilienfonds (2018).
